Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1993 - 15 A 402/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,9499
OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1993 - 15 A 402/91 (https://dejure.org/1993,9499)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.04.1993 - 15 A 402/91 (https://dejure.org/1993,9499)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. April 1993 - 15 A 402/91 (https://dejure.org/1993,9499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,9499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wahlvorschlag; Nachwahl eines Bürgermeisters; Abstimmung; Nein-Stimmen; Mitwirkungsbefugnisse der Ratsmitglieder

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1223
  • DÖV 1993, 1099
  • NWVBl 1993, 411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1991 - 15 B 3521/91

    Stimmabgabe bei ratsinterner Wahl mit nur einem Bewerber

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.1993 - 15 A 402/91
    Steht nur ein Wahlvorschlag (hier bei der Nachwahl eines Bürgermeisters) zur Abstimmung, dürfen Nein-Stimmen nicht ausgeschlossen werden; anderenfalls werden die Mitwirkungsbefugnisse der Ratsmitglieder verletzt (im Anschluß an den Beschluß des Senats vom 28. November 1991, 15 B 3521/91, NVwZ 1992, 286).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 15 A 2604/99

    Informationsrecht der Ratsmitglieder

    OVG NRW, Beschluss vom 28.11.1991 - 15 B 3521/91 -, NVwZ 1992, 286 = NWVBl. 1992, 92; Urteil vom 30.4.1993 - 15 A 402/91 -, NVwZ 1993, 1223 = NWVBl. 1993, 411; ebenso: Dieckmann/Heinrichs, a.a.O., § 50 GO Erl.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 764/18

    Unbeachtlichkeit von Besetzungsmängeln nach HSchulG BW § 10 Abs 5 S 2 und 3

    Das Verwaltungsgericht hat ausgeführt, es teile nicht grundsätzlich die Bedenken der Antragsteller, dass die Verwendung von Stimmzetteln ohne Nein- und Enthaltungsoption gegen allgemeine Wahlrechtsgrundsätze verstoße, weil der Wille der Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennbar sei (unter Verweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.1993 - 15 A 402/91 -, juris).

    Dass die Senatsmitglieder daran gehindert gewesen wären, mit Nein zu stimmen, ergibt sich danach nicht (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.04.1993 - 15 A 402/91 -, NvwZ 1993, 1223).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.12.2009 - 2 LA 54/09

    Zulässigkeit einer Klage zur Feststellung der Gültigkeit einer Wahl zum ersten

    Anders als im Verfahren der Mehrheitswahl, das im Übrigen Gegenstand der von den Beklagten wie auch von der Kommentarliteratur in diesem Zusammenhang nicht ganz zutreffend als "abweichende Ansicht" zitierten Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen zum Stimmwert von NeinStimmen war (vgl. Urt. v. 30.04.1993 - 15 A 402/91 -, NVwZ 1993, 1223), kommt es bei der Wahl im Meiststimmenverfahren nach § 40 Abs. 3 GO auf eine Relation der für eine vorgeschlagene Person abgegebenen Stimmen zu einer weiteren Größenordnung (etwa der Mehrheit der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen oder der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung) nicht an, sondern allein darauf, welcher vorgeschlagene Bewerber die meisten Ja-Stimmen erhält.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht